Um die in der Regel übliche Gruppenausbildung reibungslos durchführen und um den Aufenthalt
auf diesem Platz für alle positiv und möglichst ohne Probleme gestalten zu können, sind folgende
Grundsätze zu beachten und einzuhalten:
1. Zutritt haben nur Hunde, deren Besitzer/Führer vorher den gültigen Impfschutz des jeweiligen
Hundes nachgewiesen haben. Bei neuen Teilnehmern an Kursen/ Besuchern sowie Gästen ist der
Zugang zum Platz zunächst mit dem/ der verantwortlichen Ausbildungsleiter/ in
zu klären.
2. Auch für die Dauer des Platzaufenthaltes bleibt der Hundeführer/ Besitzer verantwortlicher Halter
für seinen Hund im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches( Hundehaftpflichtversicherung notwendig).
3. Die Ausbilder handeln im Auftrag des Vereins. Ihren Anweisungen ist Folge zu
leisten, insbesondere bei allen Übungsabläufen und bei außergewöhnlichen Situationen (z.B.Beißereien).
4. Grundsätzlich sind die Hunde auf dem Platz angeleint zu führen. Freies Laufen bzw.Spielphasen
werden von der Ausbildungsleitung angekündigt.
5. Sollten Hunde auf dem Platz Kot absetzen, ist dieser umgehend zu entfernen (Schaufel,Beutel,
usw.)
6. Das Urinieren von Hunden an Gegenständen /Materialien (Markierungshütchen, Teile des Agilityparcours)sollte unter allen Umständen vermieden werden, um dadurch nicht entsprechende
Folgenhandlungen anderer Hunde auszulösen. Reinigung durch den entsprechenden Hundebesitzer!!!
7. Läufige Hündinnen haben für die Dauer der Hitze keinen Zutritt;dies gilt auch für erkrankte Hunde.
8. Die Platzanlage mit den dazu gehörigen Materialien soll allen Benutzern möglichst gute
Bedingungen für ihr Vorhaben bieten. Daher sind alle gleichermaßen aufgerufen, verantwortungsvoll und pfleglich mit diesem “gemeinsamen Besitz auf Zeit“umzugehen.
9. Für die Dauer des Platzaufenthaltes erkennt jeder Benutzer/ Besucher diese Platzordnung an.
10. Haftung
Ich erkläre, dass die Teilnahme auf eigenes Risiko und Gefahr erfolgt. Für Schäden und Unfälle
irgendwelcher Art übernimmt der Veranstalter keine Haftung.Der/ Die Hundeführer/in ist haftbar für alle Schäden und Folgen,die Er/Sie oder dessen Hund auf dem Hundeplatz anrichtet oder verursacht. Eltern haften für ihre Kinder.
Bei groben Verstößen behält sich die 1. Vorsitzende oder ihr Beauftragter entsprechende Maßnahmen vor.